Unsere Verantwortung
Hier haben Sie die Möglichkeit Hinweise über rechtswidrige Handlungen und Rechtsmissbrauch bei AQUA Mühle Vorarlberg an uns abzugeben. Unten erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen und auf welche Themen sich Hinweise beziehen können. Bitte lesen Sie sich die folgenden Absätze aufmerksam durch.
Wenn Hinweise eingehen, ist es für uns als Unternehmen eine Chance, unsere Prozesse und Richtlinien zu hinterfragen und zu verbessern. Generell treten wir bei AQUA Mühle Vorarlberg für eine offene Kommunikation ein und wünschen uns, dass Probleme oder Fehlverhalten in einem Gespräch direkt angesprochen werden. Sollte dies nicht immer möglich sein, steht diese Hinweisgeber:innenseite für Sie zur Verfügung.
Es werden alle technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen gemäß Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) getroffen, um eine sichere Übertragung Ihres Hinweises zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass bereits eingegebene Daten und Informationen beim Verlassen oder Aktualisieren dieses Hinweisgeber:innensystems aus Sicherheitsgründen gelöscht und neu eingegeben werden müssen.
Die vollständige „RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ finden Sie hier.
Das vollständige „Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (Hinweisgeber:innenschutzgesetz – HSchG)“ finden Sie hier.
Wer kann Hinweise deponieren?
Alle Personen, die für uns arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit uns stehen können Verstöße gegen EU-Recht melden.
Insbesondere können dies sein:
- Arbeitnehmer:innen
- Bewerber:innen
- Praktikant:innen, Zivildiener und Absolvent:innen eines Freiwilligen Sozialjahres
- Lieferant:innen sowie Geschäfts- und Systempartner:innen
- Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig werden
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen
Welche Hinweise auf vermutete Verstöße können abgegeben werden?
Generell sind das Hinweise, welche den sachlichen Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 2019/1937 sowie den sachlichen Anwendungsbereich des österreichischen Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) umfassen.
Dazu gehören z. B.:
- Umweltschutz
- Produktsicherheit- und Konformität
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Öffentliches Auftragswesen
- Lebensmittelsicherheit
Welche Informationen sollten die Hinweise enthalten?
Bitte geben Sie möglichst viele der folgenden Informationen ein:
- Schilderung des Sachverhalts: Was ist konkret passiert?
- Welche Personen sind beteiligt oder betroffen? (Name, Anzahl etc.)
- Wo hat sich der Vorfall ereignet? (Standort, Abteilung etc.)
- Wann hat sich der Vorfall ereignet? (Datum/Zeitraum, Uhrzeit)
- Wie oft kam es zu diesem Vorfall? Dauert der Vorfall noch an?
- Wurden Sofortmaßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Gibt es belegende Informationen? (Fotos, Videos, Dokumente, Zeug:innen)
Welche Daten zu mir selbst muss ich angeben?
Sie können Ihre Kontaktdaten angeben oder den Hinweis anonym abgeben.
Die Abgabe eines Hinweises erfolgt durch Ausfüllen eines digitalen Formulars. Alle Hinweise werden zentral gesammelt und von verantwortlichen Personen vertraulich bearbeitet. Hinweise können, je nach Sachverhalt, zur weiteren Bearbeitung innerhalb des Unternehmens weitergeleitet werden.
Wie bin ich als hinweisgebende Person geschützt?
Ob Sie als hinweisgebende Person durch das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) geschützt sind, hängt von der Verbindung zu unserem Unternehmen, der Art der Meldung und der Stichhaltigkeit eines Hinweises ab.
Treffen alle Voraussetzungen für den Hinweisgeber:innenschutz zu, so sind Sie als hinweisgebende Person von Repressalien wie z. B. Kündigung, negativer Leistungsbeurteilung oder sonstigen Disziplinarmaßnahmen im Sinne des Hinweisgeber:innenschutzgesetz geschützt.
Wir garantieren in jedem Fall den Schutz Ihrer Identität als hinweisgebende Person, wie auch den Schutz der Identität von betroffenen Personen.
Was passiert, wenn ich meine Kontaktdaten mitsende, wenn ich einen Hinweis einbringe?
Wenn eine Meldung personenbezogen eingebracht wird (unter Anführung von Namen und Kontaktdaten) sieht die EU-Richtlinie ein besonderes Verfahren vor. So werden wir den Eingang der Meldung binnen einer Frist von längstens sieben Tagen bestätigen, die Meldung intern prüfen sowie binnen einer Frist von längstens drei Monaten über die Ergebnisse dieser Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen informieren. Bei Bedarf, etwa zur Präzisierung der Angaben in der Meldung, können wir auch in Verbindung mit Ihnen treten.
Was passiert, wenn ich anonym einen Hinweis einbringe?
Wir überprüfen jede Meldung sorgfältig und ergreifen gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen, unabhängig davon, ob die Meldung personenbezogen oder anonym eingebracht wird.
Auch wenn eine Meldung anonym eingebracht wird, ist es möglich, den Erhalt dieser Meldung zu bestätigen sowie über die Ergebnisse unserer internen Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Dazu wird automatisch ein 32-stelliger Code nach dem Zufallsprinzip generiert, der dazu verwendet werden kann, sich im Hinweisgeber:innensystem einzuloggen. Durch das Einloggen kann der aktuelle Bearbeitungsstatus des Hinweises geprüft werden. Zudem ist es möglich, per Chat mit uns zu kommunizieren, um Angaben zu präzisieren oder zu berichtigen.
Haben Sie den Hinweis anonym eingebracht, bleibt selbstverständlich auch der Login und die Kommunikation per Chat zu jedem Zeitpunkt anonym.
Wie kann ich einen Hinweis abgeben?
Wir haben unser internes Hinweisgebersystem möglichst einfach und übersichtlich gehalten. Unten können Sie ihren Hinweis abgeben.
Hinweise über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen
Hinweise können zum Beispiel zu Verdachtsfällen von Korruption (beispielsweise Amtsmissbrauch) und Wirtschaftsdelikten (beispielsweise Untreue) sowie schwerwiegenden Compliance-Verstößen (beispielsweise gegen das dienstrechtliche Geschenkannahme-Verbot) abgegeben werden. Die Nutzung des Systems ist freiwillig. Die Entgegennahme und Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt ausschließlich durch erfahrene, eigens geschulte Mitarbeiter:innen.
Sie können den Hinweis anonym oder mit Kontaktinformationen abschicken.
Auch wenn eine Meldung anonym eingebracht wird, ist es möglich, den Erhalt dieser Meldung zu bestätigen sowie über die Ergebnisse unserer internen Prüfung und die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Dazu wird automatisch ein 32-stelliger Code nach dem Zufallsprinzip generiert, der dazu verwendet werden kann, sich im Hinweisgeber:innensystem einzuloggen. Durch das Einloggen kann der aktuelle Bearbeitungsstatus des Hinweises geprüft werden. Zudem ist es möglich, per Chat mit uns zu kommunizieren, um Angaben zu präzisieren oder zu berichtigen.
Wir empfehlen Ihnen, den 32-stelligen Code schriftlich zu notieren, abzufotografieren oder mittels „copy/paste“-Funktion digital zu speichern. Beachten Sie, dass Ihr 32-stelliger Codes im Fall des Verlustes aus Sicherheitsgründen nicht mehr wiederhergestellt werden kann und ein (weiterer) Login damit nicht mehr möglich ist. Wenn Sie Ihren Hinweis anonym eingebracht haben und Ihr 32-stelliger Code verloren geht, wird daher keine Kommunikation mehr mit der betreffenden Institution möglich sein. Beachten Sie weiters, dass Sie Ihren 32-stelligen Code keinen unbefugten Personen gegenüber offenlegen. Für eine missbräuchliche Verwendung sowie die gewollte oder ungewollte Offenlegung Ihres 32-stelligen Codes gegenüber Dritten, wird seitens des Betreibers dieses Hinweisgeber:innensystems und der betreffenden Institution, die Gegenstand Ihres Hinweises ist, jedwede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.